Bescheinigung anfordern
Sie erhalten folgende Bescheinigungen automatisch:
- Jahresbescheinigung über die steuerlich abzugsfähigen Beiträge des Vorjahres
Benötigen Sie eine neue Bescheinigung? Hier können Sie diese ganz einfach anfordern.
Folgende Bescheinigungen werden von uns elektronisch an das BZSt übermittelt (ELStAM-Verfahren):
- Bescheinigung über die steuerlich abzugsfähigen Monatsbeiträge des laufenden Jahres
- Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses
Weitere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie hier.