Digitalisierung im Gesundheitswesen
Digitalisierung im Gesundheitswesen ist mehr als die Abschaffung von Zetteln und Faxen. Es werden Standards geschaffen, Systeme miteinander vernetzt und isolierte Daten zusammengebracht. Das Ziel: Eine verbesserte Versorgung, mehr Transparenz und Komfort für Sie.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Telematikinfrastruktur (TI) – das sichere, einheitliche Netzwerk, das Patienten, Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer miteinander verbindet. Die TI ermöglicht eine geschützte Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten und unterstützt eine moderne Patientenversorgung durch standardisierte digitale Anwendungen wie zum Beispiel das E-Rezept. Auch wir haben uns hieran angeschlossen, um Ihnen (Voll- und Beihilfeversicherten) die Vorteile der Digitalisierung anbieten zu können.
Häufige Fragen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bedeutet den Einsatz digitaler Technologien, um Kommunikation zwischen Patienten und Gesundheitseinrichtungen sicher und einfach zu gestalten und so die Versorgung zu verbessern.
Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt. Die Sicherheitsexperten der gematik und ihre Kooperationspartner arbeiten jeden Tag daran, dass das auch in Zukunft so bleibt. Dabei liegt die Datenhoheit immer bei Ihnen als Patientin oder Patient. Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen darf.
Weitere Informationen finden Sie unter https://gematik.de/datensicherheit
Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die digitalen Anwendungen nutzen möchten oder nicht.
Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ihre Gesundheitsdaten sicher an einem Ort
Die ePA ist ein sicherer digitaler Speicher für persönliche Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Berichte und Medikationslisten. Sie bietet Versicherten sowie an ihrer Behandlung beteiligten Personen einen Überblick über die Gesundheitsgeschichte. So stehen Informationen direkt zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden.
Die ePA funktioniert wie eine digitale Akte, in dem sich Gesundheitsdokumente und - Daten wie Arztbriefe, Berichte, Impfpass, Mutterpass und Medikationslisten sicher aufbewahren lassen. Per App „AO eHealth“ können Sie jederzeit bequem darauf zugreifen und Ihre Daten organisieren. Außerdem können Sie steuern, wer außer Ihnen selbst noch Zugriff haben darf. Idealerweise werden Dokumente direkt von den Behandelnden in die ePA eingestellt. So können Sie die Behandlungsdokumentation nachvollziehen und die Dokumente bei Bedarf weiteren Leistungserbringern wie beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken digital zur Verfügung stellen. Liegen Ihnen Unterlagen vor, die noch nicht in die ePA eingestellt wurden, können Sie diese per App auch selbst hochladen. Wenn Sie möchten, können Sie außerdem nahestehende Personen für den Zugriff auf die ePA berechtigen.
Bei der Alte Oldenburger Krankenversicherung erhalten alle vollversicherten Personen mit Vollendung des 16. Lebensjahrs, welche über eine Krankenversichertennummer verfügen, eine ePA. Ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht, ist Ihre freiwillige Entscheidung.
Vorteile der ePA:
- Dokumente, Befunde oder Informationen Ihrer Behandlung an einem zentralen Ort
- Behandelnde Ärzte können Gesundheitsdaten einsehen und aktualisieren
- Vermeidung unerwünschter Wirkungen oder unnötiger Behandlungen durch Informationsaustausch zwischen Patient und Leistungserbringern
- Übersichtliche Auflistung der verordneten Medikationen aus dem E-Rezept
Häufige Fragen zur ePA
Sie müssen den jeweiligen Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Apotheken) aktiv den Zugriff auf Ihre ePA erlauben. Der Zugriff ist dann standardmäßig auf 90 Tage festgelegt. Die Dauer, aber auch auf welche Bereiche der ePA der Zugriff sein soll, können Sie darüber hinaus individuell entscheiden. Wichtig: Wir als Ihre Krankenversicherung haben keine Einsicht in Ihre ePA. Wir haben die ePA ausschließlich angelegt. PS: Die Zugriffe auf die ePA werden protokolliert, so dass Sie nachlesen können, wann welche Stelle was getan hat.
Grundsätzlich gibt es keine Altersuntergrenze zur Nutzung der ePA. Allerdings erfolgt die Identifizierung und Authentifizierung bei uns in der App AO eHealth über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Dies ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland, um die Datensouveränität zu gewährleisten. Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt und verschlüsselt.
Als Krankenkasse sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zur elektronischen Patientenakte gemäß § 343 Absatz 1a SGB V zur Verfügung zu stellen. Die PDFs, die Sie hier herunterladen können, sind umfangreich und detailliert. Wenn Sie Ihr Wissen zum Thema ePA vertiefen möchten, sind Sie hier genau richtig.
Ich möchte keine ePA. Wie kann ich widersprechen?
Sie werden rechtzeitig vor der Einführung der ePA schriftlich von uns informiert und haben das Recht der Anlage einer ePA innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform zu widersprechen.
Das E-Rezept – digital Rezepte erhalten und einlösen
Mit dem E Rezept wird der Weg zum Medikament digital. Ab sofort können Sie (Voll- und Beihilfeversicherte) medizinische Verordnungen über unsere App „AO eHealth“ empfangen und einlösen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Rezepte sind jederzeit digital auf dem Smartphone abrufbar.
- Es ist kein mühsames abfotografieren oder scannen der Rezepte mehr notwendig.
- Folgerezepte können durch Ihre Arztpraxis digital übermittelt werden, wenn keine erneute ärztliche Untersuchung notwendig ist.
- E-Rezepte können direkt online an die Apotheke übermittelt und bestellt werden.
- In der App behalten Sie den Überblick über alle Verordnungen.
So funktioniert das E-Rezept
Nach dem Online-Check-in über unsere App „AO eHealth“ kann der Arzt Ihnen digital ein E-Rezept für das benötigte Arzneimittel ausstellen. Das E-Rezept wird direkt in Ihre App übertragen.
Sie haben anschließend die Möglichkeit, es entweder an eine Apotheke vor Ort oder an eine Online-Apotheke weiterzuleiten. Alternativ können Sie auch den Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen.
Nach der Einlösung erhalten Sie von der Apotheke einen digitalen Kostenbeleg, der Ihnen in der App angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie speichern oder direkt zur Erstattung an unsere App „Meine AO“ übermitteln. Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.
Häufige Fragen zum E-Rezept
Eine Pflicht zur Ausstellung eines E-Rezeptes bei privatversicherten Personen besteht nicht. Sie können Ihre Rezepte auch weiterhin auf dem gewohnten Papierausdruck erhalten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.
Um ein E-Rezept stellvertretend für eine privatversicherte Person einzulösen, wird der Ausdruck mit dem Rezeptcode benötigt. Alternativ können Sie Ihr E-Rezept aber auch mit der App “AO eHealth“ an eine Apotheke übermitteln, die per Botendienst oder Versand liefert, sodass keine weitere Person beauftragt werden muss.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die elektronische Variante nicht möglich. Hintergrund: Zur Authentifizierung ist eine Registrierung in der App „AO eHealth“ notwendig. Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN notwendig. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.
Mit Beendigung der Vollversicherung sind die digitalen Anwendungen über die bisherige App nicht mehr verfügbar. Sie müssen bei Bedarf Ihre in der App hinterlegten Dokumente sichern und außerhalb der App speichern. Bietet Ihre neue Versicherung einen digitalen Zugang an? Dann können Sie sich in der App der neuen Versicherung authentifizieren und dort weiterhin auf Ihre E‑Rezepte zugreifen.
Die Apotheke stellt Ihnen einen digitalen Kostenbeleg (Apothekenrechnung) aus, der Ihnen in der App AO „eHealth“ angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie direkt über die App "Meine AO“ bei uns zur Erstattung einreichen. Sie können ihn auch aufbewahren und in der App weitere Belege sammeln. Allerdings können mehrere Apothekenrechnungen nicht gleichzeitig über diesen Weg eingereicht werden. Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.
App „AO eHealth"
Zugang zu Ihren digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen - einfach und sicher starten!
Nutzen Sie ganz bequem als Krankenvoll- und Beihilfeversicherte die App „AO eHealth" als ideale Ergänzung zur App „Meine AO".
Download der App „AO eHealth"
Für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen ist eine Registrierung und Authentifizierung über unsere App „AO eHealth“ notwendig. Die App sorgt für eine sichere Identitätsbestätigung und schützt die Daten bei der Kommunikation mit relevanten Akteuren im Gesundheitswesen. Nach der Registrierung wird die GesundheitsID mit dem Smartphone des Nutzers verknüpft. Dieses Smartphone fungiert dann als „vertrauenswürdiges Gerät“ und ermöglicht den sicheren Zugang zu den digitalen Gesundheitsservices.
Folgende Unterlagen werden für die Registrierung benötigt:
- App „AO eHealth“
- Ihre persönliche KVNR (Link)
- Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
Hier finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung Ihrer digitalen GesundheitsID in der App „AO eHealth“:
Wichtige Links
Online Check-in - Sichere digitale Anmeldung in Ihrer Praxis
Damit Sie das E-Rezept oder später die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können, ist es nötig, dass einmalig die Krankenversichertennummer (KVNR) an die Arztpraxis oder Zahnarztpraxis übermittelt wird. Dies macht der „Online-Check-in“ für Privatversicherte einfach und sicher möglich.
Dabei handelt es sich um ein sicheres Verfahren für das Smartphone. Darüber kann die Praxis Ihre Krankenversichertennummer sowie weitere Stammdaten empfangen, nachdem Sie sich über die GesundheitsID eingeloggt hat
So funktioniert der Online Check-in
- Installieren Sie die App „AO eHealth“
- Richten Sie sich eine GesundheitsID für die Nutzung der App ein
- Fragen Sie beim Arztbesuch nach dem QR-Code für den Online Check-in und scannen Sie diesen mit der Scan-Funktion in der App. Einige Praxen bieten den QR-Code auch auf ihrer Website an
- Stimmen Sie in der App der Datenübermittlung Ihrer Krankenversichertennummer und weiterer Basis-Daten an die Praxis zu
- Nach wenigen Minuten kommen die Daten im System der Praxis an. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass das elektronisches Rezept genutzt werden können.
Häufige Fragen zum Online Check-in
Der Online Check-In ist nicht verpflichtend, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings empfohlen.
Der Online Check-in ist nur beim jeweiligen Erstbesuch erforderlich, bei Folgebesuchen nicht mehr.
Die Rezepte werden Ihnen dann i. d. R. in Papierform ausgestellt.
Lassen Sie sich dann bitte das klassische Rezept auf Papier ausstellen.
Gesundheits-ID
Die Gesundheits-ID ist Ihre persönliche, digitale Identität und umfasst persönliche Daten wie die Krankenversichertennummer, den Namen und das Geburtsdatum. Sie dient dazu sich sicher in der Telematikinfrastruktur (TI) zu authentifizieren und den Zugriff auf Ihre sensiblen medizinischen Daten zu schützen. Mit der Gesundheits-ID können Sie auf die digitalen Gesundheitsanwendungen, wie zum Beispiel das E-Rezept oder auch auf den Online-Check-in, zugreifen.
Zur Erstellung / Registrierung einer Gesundheits-ID benötigen Sie unserer App „AO eHealth“ und folgende Unterlagen:
- Ihre persönliche Krankenversichertennumer (KVNR)
- Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung Ihrer digitalen GesundheitsID in der App „AO eHealth“.
Häufige Fragen zur Gesundheits-ID
Sie können damit die digitalen Angebote wie das E-Rezept oder den Online-Check-in in Anspruch nehmen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die Erstellung der GesundheitsID nicht möglich. Eine Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.
Nein. Die Erstellung einer digitalen Identität bleibt freiwillig.
Krankenversichertennummer (KVNR)
KVNR für Privatversicherte - Um unsere digitalen Angebote nutzen zu können, benötigen Sie eine KVNR.
Die KVNR ist eine lebenslang gültige Nummer, die Sie – egal, ob Sie in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind - behalten. Sie ist ein eindeutiges Ordnungskriterium und ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Personen im deutschen Gesundheitswesen. Die KVNR ist eine Voraussetzung für die Nutzung von Online Check-in, E-Rezept und zukünftig auch der elektronischen Patientenakte (ePA). Die KVNR wird aus der Rentenversicherungsnummer gebildet und besteht aus zehn Zeichen.
Die KVNR haben wir Ihnen per Post mitgeteilt oder Sie finden Ihre KVNR im Profil Ihrer App „Meine AO“. Da die digitalen Gesundheitsanwendungen erst ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden können, wird die KVNR für mitversicherte Personen erst ab diesem Alter angezeigt.
Sie haben noch keine KVNR? Dann fordern Sie hier Ihre KVNR an.
Wie läuft eine Beantragung der Krankenversichertennummer ab?
- Wir fragen die zur Erstellung der KVNR benötigen Daten direkt bei Ihnen ab.
- Mit Ihrer Einverständnis übermitteln wir Ihre Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragen Ihre Rentenversicherungsnummer.
- Wir senden die erhaltene Rentenversicherungsnummer an die Vertrauensstelle ITSG GmbH.
- Die Vertrauensstelle erstellt Ihre KVNR und übermittelt diese an uns zurück.
Wofür wird die KVNR noch benötigt?
Bestimmte Implantate müssen laut Implantateregistergesetz (IRegG) an das Implantateregister Deutschland (https://bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html) gemeldet werden. Ziel ist es, die Qualität von Implantaten zu überwachen und bei Problemen Betroffene schneller informieren zu können. Einrichtungen, die Implantate einsetzen, sind daher verpflichtet, diese Eingriffe unter Verwendung der KVNR der Registerstelle und den Kostenträgern zu melden. Ohne KVNR können diese Einträge nicht erfolgen.
Sie finden keine passende Antwort?
Weitere Antworten finden Sie hier: FAQ eHealth
Ihre individuellen Fragen rund um "Digitalisierung im Gesundheitswesen" beantworten Ihnen die Mitarbeiter der ALTE OLDENBURGER gern telefonisch (04441 905-4449) und per E-Mail app@alte-oldenburger.de.

