Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung im Gesundheitswesen ist mehr als die Abschaffung von Zetteln und Faxen. Es werden Standards geschaffen, Systeme miteinander vernetzt und isolierte Daten zusammengebracht. Das Ziel: Eine verbesserte Versorgung, mehr Transparenz und Komfort für Sie.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Telematikinfrastruktur (TI) – das sichere, einheitliche Netzwerk, das Patienten, Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer miteinander verbindet. Die TI ermöglicht eine geschützte Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten und unterstützt eine moderne Patientenversorgung durch standardisierte digitale Anwendungen wie zum Beispiel das E-Rezept. Auch wir haben uns hieran angeschlossen, um Ihnen (Voll- und Beihilfeversicherten) die Vorteile der Digitalisierung anbieten zu können.

Hier finden Sie einen Überblick und weitere Informationen zu unseren digitalen Angeboten:

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bedeutet den Einsatz digitaler Technologien, um Kommunikation zwischen Patienten und Gesundheitseinrichtungen sicher und einfach zu gestalten und so die Versorgung zu verbessern.

Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt. Die Sicherheitsexperten der gematik und ihre Kooperationspartner arbeiten jeden Tag daran, dass das auch in Zukunft so bleibt. Dabei liegt die Datenhoheit immer bei Ihnen als Patientin oder Patient. Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen darf.

Weitere Informationen finden Sie unter https://gematik.de/datensicherheit

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die digitalen Anwendungen nutzen möchten oder nicht.

 

 

So funktioniert das E-Rezept:

Nach dem Online-Check-in über unsere App „AO eHealth“ kann der Arzt Ihnen digital ein E-Rezept für das benötigte Arzneimittel ausstellen. Das E-Rezept wird direkt in Ihre App übertragen.

Sie haben anschließend die Möglichkeit, es entweder an eine Apotheke vor Ort oder an eine Online-Apotheke weiterzuleiten. Alternativ können Sie auch den Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen.

Nach der Einlösung erhalten Sie von der Apotheke einen digitalen Kostenbeleg, der Ihnen in der App angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie speichern oder direkt zur Erstattung an unsere App „Meine AO“ übermitteln. Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.

Eine Pflicht zur Ausstellung eines E-Rezeptes bei privatversicherten Personen besteht nicht. Sie können Ihre Rezepte auch weiterhin auf dem gewohnten Papierausdruck erhalten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Um ein E-Rezept stellvertretend für eine privatversicherte Person einzulösen, wird der Ausdruck mit dem Rezeptcode benötigt. Alternativ können Sie Ihr E-Rezept aber auch mit der App “AO eHealth“ an eine Apotheke übermitteln, die per Botendienst oder Versand liefert, sodass keine weitere Person beauftragt werden muss.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die elektronische Variante nicht möglich. Hintergrund: Zur Authentifizierung ist eine Registrierung in der App „AO eHealth“ notwendig. Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN notwendig. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.

Mit Beendigung der Vollversicherung sind die digitalen Anwendungen über die bisherige App nicht mehr verfügbar. Sie müssen bei Bedarf Ihre in der App hinterlegten Dokumente sichern und außerhalb der App speichern. Bietet Ihre neue Versicherung einen digitalen Zugang an? Dann können Sie sich in der App der neuen Versicherung authentifizieren und dort weiterhin auf Ihre E‑Rezepte zugreifen.

Die Apotheke stellt Ihnen einen digitalen Kostenbeleg (Apothekenrechnung) aus, der Ihnen in der App AO „eHealth“ angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie direkt über die App "Meine AO“ bei uns zur Erstattung einreichen. Sie können ihn auch aufbewahren und in der App weitere Belege sammeln. Allerdings können mehrere Apothekenrechnungen nicht gleichzeitig über diesen Weg eingereicht werden. Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.

 

 

Download der App „AO eHealth"

Jetzt downloaden:

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Google Play und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc.
Apple und das Apple-Logo sind Marken der Apple Inc., die in den USA und weiteren Ländern eingetragen sind. App Store ist eine Dienstleistungsmarke der Apple Inc.

 

Für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen ist eine Registrierung und Authentifizierung über unsere App „AO eHealth“ notwendig. Die App sorgt für eine sichere Identitätsbestätigung und schützt die Daten bei der Kommunikation mit relevanten Akteuren im Gesundheitswesen. Nach der Registrierung wird die GesundheitsID mit dem Smartphone des Nutzers verknüpft. Dieses Smartphone fungiert dann als „vertrauenswürdiges Gerät“ und ermöglicht den sicheren Zugang zu den digitalen Gesundheitsservices.

Folgende Unterlagen werden für die Registrierung benötigt:

-    App „AO eHealth“
-    Ihre persönliche KVNR (Link)
-    Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN

 

 

Zur Erstellung / Registrierung einer Gesundheits-ID benötigen Sie unserer App „AO eHealth“ und folgende Unterlagen:

-    Ihre persönliche Krankenversichertennumer (KVNR)
-    Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung Ihrer digitalen GesundheitsID in der App „AO eHealth“.

Sie können damit die digitalen Angebote wie das E-Rezept oder den Online-Check-in in Anspruch nehmen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die Erstellung der GesundheitsID nicht möglich. Eine Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.

Nein. Die Erstellung einer digitalen Identität bleibt freiwillig.

 

 

Wie läuft eine Beantragung der Krankenversichertennummer ab?

  • Wir fragen die zur Erstellung der KVNR benötigen Daten direkt bei Ihnen ab.
  • Mit Ihrer Einverständnis übermitteln wir Ihre Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragen Ihre Rentenversicherungsnummer.
  • Wir senden die erhaltene Rentenversicherungsnummer an die Vertrauensstelle ITSG GmbH.
  • Die Vertrauensstelle erstellt Ihre KVNR und übermittelt diese an uns zurück.

 

Wofür wird die KVNR noch benötigt?

Bestimmte Implantate müssen laut Implantateregistergesetz (IRegG) an das Implantateregister Deutschland (https://bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html) gemeldet werden. Ziel ist es, die Qualität von Implantaten zu überwachen und bei Problemen Betroffene schneller informieren zu können. Einrichtungen, die Implantate einsetzen, sind daher verpflichtet, diese Eingriffe unter Verwendung der KVNR der Registerstelle und den Kostenträgern zu melden. Ohne KVNR können diese Einträge nicht erfolgen.

 

 

So funktioniert der Online Check-in

  1. Installieren Sie die App „AO eHealth
  2. Richten Sie sich eine GesundheitsID für die Nutzung der App ein
  3. Fragen Sie beim Arztbesuch nach dem QR-Code für den Online Check-in und scannen Sie diesen mit der Scan-Funktion in der App. Einige Praxen bieten den QR-Code auch auf ihrer Website an
  4. Stimmen Sie in der App der Datenübermittlung Ihrer Krankenversichertennummer und weiterer Basis-Daten an die Praxis zu
  5. Nach wenigen Minuten kommen die Daten im System der Praxis an. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass das elektronisches Rezept genutzt werden können.

Der Online Check-In ist nicht verpflichtend, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings empfohlen.

Der Online Check-in ist nur beim jeweiligen Erstbesuch erforderlich, bei Folgebesuchen nicht mehr.

Die Rezepte werden Ihnen dann i. d. R. in Papierform ausgestellt.

Lassen Sie sich dann bitte das klassische Rezept auf Papier ausstellen.

 

 

Ich möchte keine ePA. Wie kann ich widersprechen? Aktuell bieten wir unseren Versicherten noch keine ePA an. Sie brauchen also auch nicht gegen die ePA widersprechen. Sobald wir die ePA unseren Versicherten anbieten, werden wir Sie hierüber und über Ihre Widerspruchsrechte informieren.

Sie finden keine passende Antwort?

Ihre individuellen Fragen rund um "Digitalisierung im Gesundheitswesen" beantworten Ihnen die Mitarbeiter der ALTE OLDENBURGER gern telefonisch (04441 905-4449) und per E-Mail app@alte-oldenburger.de.