Häufige Fragen zu eHealth

Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler Speicherort für medizinische Dokumente. Sie dient dem digitalen Austausch mit Praxen und weiteren medizinischen Einrichtungen.

Durch die ePA sind Arztbriefe, Befunde, Medikamentenpläne etc. an einem Ort sicher gespeichert. Ärzte und andere Leistungserbringer können sich dadurch schnell einen guten Überblick über Ihre Gesundheit verschaffen. Doppelte Diagnostik entfällt, schnellere Behandlungen sind möglich. Ziel: Verbesserung der Qualität in der Patientenversorgung

Sie müssen den jeweiligen Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Apotheken) aktiv den Zugriff auf Ihre ePA erlauben. Der Zugriff ist dann standardmäßig auf 90 Tage festgelegt. Die Dauer, aber auch auf welche Bereiche der ePA der Zugriff sein soll, können Sie darüber hinaus individuell entscheiden. Wichtig: Wir als Ihre Krankenversicherung haben keine Einsicht in Ihre ePA. Wir haben die ePA ausschließlich angelegt. PS: Die Zugriffe auf die ePA werden protokolliert, so dass Sie nachlesen können, wann welche Stelle was getan hat.

Grundsätzlich können dort alle Dokumente abgespeichert werden, die für Ihre Gesundheit von Bedeutung sind - auch ältere Dokumente / Behandlungsunterlagen, die Sie bisher zu Hause aufbewahrt haben.

Grundsätzlich können dort alle Dokumente abgespeichert werden, die für Ihre Gesundheit von Bedeutung sind - auch ältere Dokumente / Behandlungsunterlagen, die Sie bisher zu Hause aufbewahrt haben.

Ältere vorhandene Dokumente können Sie selber in Ihrer ePA einstellen. Dafür wird bevorzugt das gängige PDF-Format verwendet. Auch das Abfotografieren der Dokumente ist möglich. Neue Dokumente stellen dann die jeweiligen Leistungserbringer ein.

Nein. Wir als Ihre Versicherung haben keine Zugriffsmöglichkeiten. Wir haben die ePA ausschließlich zur Verfügung gestellt/angelegt.

Sie können das Dokument aus der ePA heraus als PDF Datei herunterladen und uns entsprechend zukommen lassen.

Ja. Es sei denn sie widersprechen zwischenzeitlich der ePA. Die Akte – und damit alle in der Akte befindlichen Dokumente – wird dann gelöscht.

Grundsätzlich gibt es keine Altersuntergrenze zur Nutzung der ePA. Allerdings erfolgt die Identifizierung und Authentifizierung bei uns in der App AO eHealth über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Dies ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.

  • Die vertretende Person muss eine KVNR Nummer haben
  • Die vertretende Person ist in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung, die eine ePA - App anbietet

Eine eigene ePA ist jedoch nicht erforderlich, um eine Vertretung für eine andere Person wahrzunehmen. Wichtig ist nur, dass die Vertretung die ePA verwendet und sich identifiziert hat.

Sie können der ePA zu jedem Zeitpunkt widersprechen. Hierzu benötigen wir einen schriftlichen Widerspruch oder Sie nutzen die Widerspruchsfunktion in der App AO eHealth, wenn Sie diese bereits nutzen. Die Akte wird dann gelöscht. Alle enthaltenen Daten und Dokumente werden damit ebenfalls gelöscht.

Die von Ihrer Krankenversicherung eingerichtete Ombudsstelle berät Sie bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Pflichtinformation nach § 343 Absatz 1a SGB V unter Punkt 8.

Die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland, um die Datensouveränität zu gewährleisten. Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt und verschlüsselt.

Das E-Rezept ist die digitale Variante des Papierrezeptes. Sie erhalten Ihre Rezepte per App, die sie in der Apotheke einlösen und verwalten können.

  • Rezepte sind jederzeit digital auf dem Smartphone abrufbar.
  • Es ist kein abfotografieren oder scannen der Rezepte mehr notwendig.
  • Folgerezepte können durch Ihre Arztpraxis digital übermittelt werden, wenn keine erneute
    ärztliche Untersuchung notwendig ist.
  • E-Rezepte können direkt online an die Apotheke übermittelt und bestellt werden.
  • In der App behalten Sie den Überblick über alle Verordnungen.
  • Die Gültigkeitsdauer Ihrer Rezepte ist unkompliziert sichtbar.

Private E-Rezepte sind in der Regel bis zu 3 Monate nach Ausstellung gültig.

Um ein E-Rezept stellvertretend für eine privatversicherte Person einzulösen, wird der Ausdruck mit dem Rezeptcode benötigt. Alternativ können Sie Ihr E-Rezept aber auch mit der App “AO eHealth“ an eine Apotheke übermitteln, die per Botendienst oder Versand liefert, sodass keine weitere Person beauftragt werden muss.

Um das E-Rezept (sowie die anderen digitalen Anwendungen) komplett nutzen zu können, brauchen Sie die App „Meine AO“ und die App „AO eHealth“ sowie eine digitale GesundheitsID.

Eine Pflicht zur Ausstellung eines E-Rezeptes bei privatversicherten Personen besteht nicht. Sie können Ihre Rezepte auch weiterhin auf dem gewohnten Papierausdruck erhalten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Sie zeigen den Rezeptcode in der Apotheke vor und erhalten Ihre Medikamente direkt vor Ort.  Alternativ können Sie das E-Rezept aus der App „AO eHealth“ direkt an die Apotheke senden und reservieren es zur Abholung bzw. bestellen es per Botendienst oder per Versanddienstleister zu Ihnen nach Hause.

Die Apotheke stellt Ihnen einen digitalen Kostenbeleg (Apothekenrechnung) aus, der Ihnen in der App AO „eHealth“ angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie direkt über die App "Meine AO“ bei uns zur Erstattung einreichen. Sie können ihn auch aufbewahren und in der App weitere Belege sammeln. Allerdings können mehrere Apothekenrechnungen nicht gleichzeitig über diesen Weg eingereicht werden. Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.

Nein, ein digitaler Kostenbeleg der Apotheke wird nicht automatisch erstellt und in der App bereitgestellt. Sie müssen in der App eine Einwilligung für das Erstellen von Apothekenrechnungen erteilen und die Apotheke informieren, dass ein digitaler Kostenbeleg erstellt werden soll.

Klicken Sie bei den „abgeschlossenen Rezepten“ oben rechts neben dem Symbol der Glocke auf die 3 Punkte. Dort finden Sie die Übersicht über Ihre Apothekenrechnungen zu den eingelösten Rezepten – sofern sie Ihnen die Apotheke digital übermittelt hat.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die elektronische Variante nicht möglich. Hintergrund: Zur Authentifizierung ist eine Registrierung in der App „AO eHealth“ notwendig. Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN notwendig. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.

Sie sind über 16 Jahre und haben als mitversicherte Person die App „AO eHealth“ auf Ihrem Handy, um das E-Rezept nutzen zu können. Um Ihre Belege dann digital einreichen zu können, müssen Sie die Möglichkeiten, die das Betriebssystem Ihres Handys bietet (z. Bsp. AirDrop), nutzen und die Belege mit dem Versicherungsnehmer teilen.

Mit Beendigung der Vollversicherung sind die digitalen Anwendungen über die bisherige App nicht mehr verfügbar. Sie müssen bei Bedarf Ihre in der App hinterlegten Dokumente sichern und außerhalb der App speichern. Bietet Ihre neue Versicherung einen digitalen Zugang an? Dann können Sie sich in der App der neuen Versicherung authentifizieren und dort weiterhin auf Ihre E‑Rezepte zugreifen.

Sie ist Ihre digitale Identität im Gesundheitswesen.

Sie können damit die digitalen Angebote wie das E-Rezept oder den Online-Check-in in Anspruch nehmen.

  • Ihre persönliche KVNR
  • Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
  • App „AO eHealth“

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die Erstellung der GesundheitsID nicht möglich. Eine Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.

Nein. Die Erstellung einer digitalen Identität bleibt freiwillig.

Damit Sie das E-Rezept oder später die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können, ist es nötig, dass Sie sich einmalig in der Arzt- oder Zahnarztpraxis einchecken. Dies macht der „Online-Check-in“ mittels eines QR Codes möglich.

Mit dem Online Check-in werden Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre KVNR an die Arztpraxis übermittelt.

Für den aktuellen Arztbesuch hat dies keine Auswirkungen bzw. Einschränkungen für Sie. Bitte klären Sie jedoch, ob Ihre aktuelle Anschrift der Arztpraxis vorliegt. Informieren Sie uns darüber hinaus bitte schriftlich über die neue Anschrift.

Der Online Check-In ist nicht verpflichtend, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings empfohlen.

Die Rezepte werden Ihnen dann i. d. R. in Papierform ausgestellt.

Der Online Check-in ist nur beim jeweiligen Erstbesuch erforderlich, bei Folgebesuchen nicht mehr.

Lassen Sie sich dann bitte das klassische Rezept auf Papier ausstellen.

Die Online Check-In-Historie wird nur lokal auf dem benutzten Endgerät gespeichert. Durch die lokale Speicherung der Daten beim Online Check-in werden bei Wechsel des Geräts oder Anmeldung an einem anderen Gerät daher keine bereits durchgeführten Online Check-ins angezeigt, beziehungsweise nur die auf dem jeweiligen Endgerät durchgeführten Online Check-ins angezeigt. Auf Ihren Praxisbesuch hat das keine Auswirkungen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen (Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer) ermöglichen, sie vernetzen und eine moderne Patientenversorgung unterstützen. Auch wir haben uns daran angeschlossen, um Ihnen (Voll- und Beihilfeversicherten) die Vorteile der Digitalisierung anbieten zu können.

Die KVNR ist eine lebenslang gültige Nummer, die – egal, ob in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert – einem Versicherten zugeordnet wird. Die KVNR wird aus der Rentenversicherungsnummer gebildet und bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) verwaltet. Sofern uns Ihre Zustimmung vorliegt haben wir sie bei der Deutschen Rentenversicherung abgerufen. Nutzen Sie bereits unsere App „Meine AO“? Dann ist sie im Profil hinterlegt. Die KVNR-Information wird allerdings erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr angezeigt. Ansonsten informierten wir Sie per Post über die KVNR für die in Ihrem Vertrag versicherten Personen. Die KVNR ist nicht identisch mit der Ihnen bekannten Versicherungsnummer, unter der wir Ihren Vertrag führen.

Klicken Sie hier zur Beantragung Ihrer KVNR.

Ohne eine KVNR können Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen nicht nutzen.

Wenn Sie ein neues Gerät nutzen möchten, müssen Sie die Gerätebindung und damit die Authentifizierung erneut durchführen. Dies gilt auch, wenn Sie die App zuvor deinstalliert und anschließend wieder neu installieren.

Ja. Sie müssen sich nur einmalig im Rahmen des Registrierungsprozesses identifizieren. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie sich jedoch alle 12 Monate mit Personalausweis authentifizieren.

Sie können den Zugang zur App hier sperren lassen.

Ja. Dazu müssen Sie sich über Ihr Profil vom Benutzerkonto abmelden. Danach ist eine neue Anmeldung einer anderen Person möglich.

Nein. Dies ist erst mit Beginn der Versicherung möglich. Zudem muss uns Ihre KVNR vorliegen.

Das Implantateregister Deutschland (IRD) ist ein zentrales und bundesweites Register, in dem Informationen zu allen Operationen mit bestimmten Implantaten gespeichert werden. Mit dem Implantateregister soll die Sicherheit und Qualität der Implantate überwacht und die medizinische Versorgung verbessert werden. Zusätzlich dient das Register auch der Forschung und Qualitätssicherung im Bereich der medizinischen Implantologie. Die gesammelten Daten können für wissenschaftliche Studien genutzt werden, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Langzeitverträglichkeit von Implantaten zu gewinnen.

Das Implantateregister Deutschland ist eine wichtige Maßnahme, um Ihre Sicherheit im Bereich der medizinischen Implantate zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Es trägt dazu bei, dass Implantate sicherer und effektiver eingesetzt werden können.

Durch die systematische Erfassung können darüber hinaus fehlerhafte oder minderwertige Implantate schneller identifiziert und Rückrufaktionen eingeleitet werden.

Die Datenverarbeitung im Rahmen des Implantateregister erfolgt durch mehrere Stellen. Das Implantateregister wird von einer Registerstelle und einer Vertrauensstelle betrieben.

Die Registerstelle speichert unter anderem Daten zum Implantat. Sie speichert auch medizinische Daten zu Ihrer Operation. Die Registerstelle hat Ihren Sitz beim Bundesministerium für Gesundheit, kurz: BMG.

Die Vertrauensstelle speichert Daten, mit denen man Sie als Person identifizieren könnte. Für die Vertrauensstelle ist das Robert Koch-Institut, kurz: RKI, verantwortlich. Ihre personen-identifizierenden Daten sind damit getrennt von Ihren medizinischen Daten gespeichert.

Die Gesundheitseinrichtungen, die ein Implantat einsetzen, melden die Daten an die Registerstelle, an die Vertrauensstelle und an die Kostenträger. Die Kostenträger wiederum melden regelmäßig Ihren Vitalstatus an die Vertrauensstelle.

Weitere Informationen zum Implantateregister finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html