FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ab sofort steht unseren Voll- oder Beihilfeversicherten die digitale Gesundheitsanwendung „E-Rezept“ bereit.
Hier finden Sie einige Informationen zur Nutzung der digitalen Services.
E-Rezept
Das E-Rezept ist die digitale Variante des Papierrezeptes. Sie erhalten Ihre Rezepte per App, die sie in der Apotheke einlösen und verwalten können.
- Rezepte sind jederzeit digital auf dem Smartphone abrufbar.
- Es ist kein abfotografieren oder scannen der Rezepte mehr notwendig.
- Folgerezepte können durch Ihre Arztpraxis digital übermittelt werden, wenn keine erneute ärztliche Untersuchung notwendig ist.
- E-Rezepte können direkt online an die Apotheke übermittelt und bestellt werden.
- In der App behalten Sie den Überblick über alle Verordnungen.
- Die Gültigkeitsdauer Ihrer Rezepte ist unkompliziert sichtbar.
Private E-Rezepte sind in der Regel bis zu 3 Monate nach Ausstellung gültig.
Um ein E-Rezept stellvertretend für eine privatversicherte Person einzulösen, wird der Ausdruck mit dem Rezeptcode benötigt. Alternativ können Sie Ihr E-Rezept aber auch mit der App „AO eHealth“ an eine Apotheke übermitteln, die per Botendienst oder Versand liefert, sodass keine weitere Person beauftragt werden muss.
Um das E-Rezept (sowie die anderen digitalen Anwendungen) komplett nutzen zu können, brauchen Sie die App „Meine AO“ und die App „AO eHealth“ sowie eine digitale GesundheitsID.
Eine Pflicht zur Ausstellung eines E-Rezeptes bei privatversicherten Personen besteht nicht. Sie können Ihre Rezepte auch weiterhin auf dem gewohnten Papierausdruck erhalten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.
Sie zeigen den Rezeptcode in der Apotheke vor und erhalten Ihre Medikamente direkt vor Ort. Alternativ können Sie das E-Rezept aus der App „AO eHealth“ direkt an die Apotheke senden und reservieren es zur Abholung bzw. bestellen es per Botendienst oder per Versanddienstleister zu Ihnen nach Hause.
Die Apotheke stellt Ihnen einen digitalen Kostenbeleg (Apothekenrechnung) aus, der Ihnen in der App „AO eHealth“ angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie direkt über die App „Meine AO“ bei uns zur Erstattung einreichen. Sie können ihn auch aufbewahren und in der App weitere Belege sammeln. Allerdings können mehrere Apothekenrechnungen nicht gleichzeitig über diesen Weg eingereicht werden.
Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.
Klicken Sie bei den „abgeschlossenen Rezepten“ oben rechts neben dem Symbol der Glocke auf die 3 Punkte. Dort finden Sie die Übersicht über Ihre Apothekenrechnungen zu den eingelösten Rezepten – sofern sie Ihnen die Apotheke digital übermittelt hat.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die elektronische Variante nicht möglich.
Hintergrund:
Zur Authentifizierung ist eine Registrierung in der App „AO eHealth“ notwendig. Hierbei ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN notwendig. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen.
Mit Beendigung der Vollversicherung sind die digitalen Anwendungen über die bisherige App nicht mehr verfügbar. Sie müssen bei Bedarf Ihre in der App hinterlegten Dokumente sichern und außerhalb der App speichern. Bietet Ihre neue Versicherung einen digitalen Zugang an? Dann können Sie sich in der App der neuen Versicherung authentifizieren und dort weiterhin auf Ihre E-Rezepte zugreifen.
GesundheitsID
Sie ist Ihre digitale Identität im Gesundheitswesen.
Für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen ist eine Registrierung und Authentifizierung über unsere App „AO eHealth“ notwendig.
Die App sorgt für eine sichere Identitätsbestätigung und schützt Ihre Daten bei der Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen (Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer).
Das Anlegen einer GesundheitsID ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, welche digitalen Services Sie nutzen möchten.
• Ihre persönliche KVNR
• Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
• App „AO eHealth“
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung Ihrer digitalen GesundheitsID in der App „AO eHealth“.
Online Check-in
Damit Sie das E-Rezept oder später die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können, ist es nötig, dass Sie sich einmalig in der Arzt- oder Zahnarztpraxis einchecken. Dies macht der „Online-Check-in“ mittels eines QR Codes möglich.
Mit dem Online Check-in werden Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre KVNR an die Arztpraxis übermittelt.
Für den aktuellen Arztbesuch hat dies keine Auswirkungen bzw. Einschränkungen für Sie.
Bitte klären Sie jedoch, ob Ihre aktuelle Anschrift der Arztpraxis vorliegt. Informieren Sie uns darüber hinaus bitte schriftlich über die neue Anschrift.
Der Online Check-In ist nicht verpflichtend, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings empfohlen.
Die Rezepte werden Ihnen dann i. d. R. in Papierform ausgestellt.
Der Online Check-in ist nur beim jeweiligen Erstbesuch erforderlich, bei Folgebesuchen nicht mehr.
Lassen Sie sich dann bitte das klassische Rezept auf Papier ausstellen.
Die Online Check-In-Historie wird nur lokal auf dem benutzten Endgerät gespeichert. Durch die lokale Speicherung der Daten beim Online Check-in werden bei Wechsel des Geräts oder Anmeldung an einem anderen Gerät daher keine bereits durchgeführten Online Check-ins angezeigt, beziehungsweise nur die auf dem jeweiligen Endgerät durchgeführten Online Check-ins angezeigt.
Auf Ihren Praxisbesuch hat das keine Auswirkungen.
Allgemeine Fragen / Technische Fragen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen (Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer) ermöglichen, sie vernetzen und eine moderne Patientenversorgung unterstützen.
Auch wir haben uns daran angeschlossen, um Ihnen (Voll- und Beihilfeversicherten) die Vorteile der Digitalisierung anbieten zu können.
Die KVNR ist eine lebenslang gültige Nummer, die – egal, ob in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert – einem Versicherten zugeordnet wird. Die KVNR wird aus der Rentenversicherungsnummer gebildet und bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) verwaltet.
Sofern uns Ihre Zustimmung vorliegt haben wir sie bei der Deutschen Rentenversicherung abgerufen.
Nutzen Sie bereits unsere App „Meine AO“? Dann ist sie im Profil hinterlegt. Die KVNR-Information wird allerdings erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr angezeigt.
Ansonsten informierten wir Sie per Post über die KVNR für die in Ihrem Vertrag versicherten Personen.
Die KVNR ist nicht identisch mit der Ihnen bekannten Versicherungsnummer, unter der wir Ihren Vertrag führen.
Klicken Sie hier zur Beantragung Ihrer KVNR.
Ohne eine KVNR können Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen nicht nutzen.
Wenn Sie ein neues Gerät nutzen möchten, müssen Sie die Gerätebindung und damit die Authentifizierung erneut durchführen. Dies gilt auch, wenn Sie die App zuvor deinstalliert und anschließend wieder neu installieren.
Ja. Sie müssen sich nur einmalig im Rahmen des Registrierungsprozesses identifizieren. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie sich jedoch alle 6 Monate mit Personalausweis authentifizieren.
Sie können den Zugang zur App hier sperren lassen.
Ja. Dazu müssen Sie sich über Ihr Profil vom Benutzerkonto abmelden. Danach ist eine neue Anmeldung einer anderen Person möglich.
Nein. Dies ist erst mit Beginn der Versicherung möglich. Zudem muss uns Ihre KVNR vorliegen.
ePA
Die ePA ist eine elektronische Patientenakte, die Sie auf Ihrem Smartphone in einer App führen können. Die ePA verbindet Versicherte mit Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Anstatt einer Sammlung von losen Blättern zu Hause oder einzelnen Befunden in den verschiedenen Praxen ermöglicht die ePA einen einfachen Austausch zwischen Patienten und Ärzten.
Wir schaffen derzeit die Grundlagen für die Einführung der ePA. Sobald wir Ihnen die ePA anbieten, werden wir Sie hierüber und über Ihre Widerspruchsrechte informieren.
Implantateregister
Das Implantateregister Deutschland (IRD) ist ein zentrales und bundesweites Register, in dem Informationen zu allen Operationen mit bestimmten Implantaten gespeichert werden. Mit dem Implantateregister soll die Sicherheit und Qualität der Implantate überwacht und die medizinische Versorgung verbessert werden.
Zusätzlich dient das Register auch der Forschung und Qualitätssicherung im Bereich der medizinischen Implantologie. Die gesammelten Daten können für wissenschaftliche Studien genutzt werden, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Langzeitverträglichkeit von Implantaten zu gewinnen.
Das Implantateregister Deutschland ist eine wichtige Maßnahme, um Ihre Sicherheit im Bereich der medizinischen Implantate zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Es trägt dazu bei, dass Implantate sicherer und effektiver eingesetzt werden können.
Durch die systematische Erfassung können darüber hinaus fehlerhafte oder minderwertige Implantate schneller identifiziert und Rückrufaktionen eingeleitet werden.
Die Datenverarbeitung im Rahmen des Implantateregister erfolgt durch mehrere Stellen. Das Implantateregister wird von einer Registerstelle und einer Vertrauensstelle betrieben.
Die Registerstelle speichert unter anderem Daten zum Implantat. Sie speichert auch medizinische Daten zu Ihrer Operation. Die Registerstelle hat Ihren Sitz beim Bundesministerium für Gesundheit, kurz: BMG.
Die Vertrauensstelle speichert Daten, mit denen man Sie als Person identifizieren könnte. Für die Vertrauensstelle ist das Robert Koch-Institut, kurz: RKI, verantwortlich. Ihre personen-identifizierenden Daten sind damit getrennt von Ihren medizinischen Daten gespeichert.
Die Gesundheitseinrichtungen, die ein Implantat einsetzen, melden die Daten an die Registerstelle, an die Vertrauensstelle und an die Kostenträger. Die Kostenträger wiederum melden regelmäßig Ihren Vitalstatus an die Vertrauensstelle.
Weitere Informationen zum Implantateregister finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html.